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Förderverein der Altinger Schule e.V.
gegründet am 28. Januar 2009
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 1. Vorstandsvorsitzende Elisabeth Schmengler
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 2. Vorstandsvorsitzende Ingrid Kahlig
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 Kassiererin Elke Kegreiß
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 Schriftführer Walter Brückner
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Beisitzer: Boris Adam, Inge Eißler, Tanja Gekeler, Dietmar Hammer, Ralf Nuglisch Margit Richter, Alexander Riegler, Manuela Sailer, Ulrich Scheufele
Geschäftsstelle:
GWRS Ammerbuch-Altingen Schulstr. 14 72119 Ammerbuch
Tel.: 07032-957070 E-Mail:
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Internet: www.altinger-konzept.de/foerderverein
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Kooperationspartner des Fördervereins der Altinger Schule e.V.
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| Kirchen |
Schule |
Vereine |
Gemeinde |
Institutionen |
Evangelische Kirche Kirchliche Jugendarbeit |
Schulleitung Lehrer/innen Elternvertretung Schülervertretung Schulsozialarbeit |
Sportverein Rotes Kreuz Motorradfreunde Narrenzunft Chorvereinigung Kernzeitbetreuung |
Ortsverwaltung Feuerwehr Spielmannszug Kindergärten Offene Jugendarbeit Kinder und Jugendliche: Spielplatz- und Jugendtreff |
Martin-Bonhoeffer-Häuser Kreisjugendring Jugendhilfe Bischöfliches Jugendamt |
Auszug aus der Satzung vom 28. Januar 2009:
Zweckbestimmung
Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Bildung, der außerschulischen Jugendbildung sowie der Jugendhilfe.
- Diesem Zweck sollen in erster Linie dienen:
a) die Förderung zusätzlicher sächlicher und personeller Ressourcen für die Altinger Schule
b) die Unterstützung von kulturellen und anderen außerfachlichen Veranstaltungen im Rahmen der Schule
c) die Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern
d) die Förderung der Zusammenarbeit mit wichtigen Kooperationspartnern wie etwa Eltern, Kirchen, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen des auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene, Betrieben und Wirtschaftsorganisationen
e) die Förderung der Traditionspflege wie z.B. Kontakten zwischen der Schule und ehemaligen Schülerinnen und Schülern
f) die Unterstützung von Betreuungs-, Freizeit- und außerschulischen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche in Altingen
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die gesamte Satzung als .pdf-Datei
Kurze PowerPoint-Präsentation des Fördervereins als .pdf-Datei
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