Förderverein der Altinger Schule e.V.

gegründet am 28. Januar 2009

Elisabeth Schmengler
1. Vorstandsvorsitzende
Elisabeth Schmengler

Ingrid Kahlig
2. Vorstandsvorsitzende
Ingrid Kahlig

Elke Kegreiß
Kassiererin
Elke Kegreiß

Walter Brückner
Schriftführer
Walter Brückner

Beisitzer:
Boris Adam, Inge Eißler, Tanja Gekeler, Dietmar Hammer, Ralf Nuglisch
Margit Richter, Alexander Riegler, Manuela Sailer, Ulrich Scheufele


Geschäftsstelle:

GWRS Ammerbuch-Altingen
Schulstr. 14
72119 Ammerbuch

Tel.: 07032-957070
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.altinger-konzept.de/foerderverein

Kooperationspartner des Fördervereins der Altinger Schule e.V.

Kirchen Schule Vereine Gemeinde Institutionen
Evangelische Kirche
Kirchliche Jugendarbeit
Schulleitung
Lehrer/innen
Elternvertretung
Schülervertretung
Schulsozialarbeit
Sportverein
Rotes Kreuz
Motorradfreunde
Narrenzunft
Chorvereinigung
Kernzeitbetreuung
Ortsverwaltung
Feuerwehr
Spielmannszug
Kindergärten
Offene Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche: Spielplatz- und Jugendtreff
Martin-Bonhoeffer-Häuser
Kreisjugendring
Jugendhilfe
Bischöfliches Jugendamt

Auszug aus der Satzung vom 28. Januar 2009:

Zweckbestimmung

Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Bildung, der außerschulischen Jugendbildung sowie der Jugendhilfe.

  1. Diesem Zweck sollen in erster Linie dienen:

    a) die Förderung zusätzlicher sächlicher und personeller Ressourcen für die Altinger Schule

    b) die Unterstützung von kulturellen und anderen außerfachlichen Veranstaltungen im Rahmen der Schule

    c) die Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern

    d) die Förderung der Zusammenarbeit mit wichtigen Kooperationspartnern wie etwa Eltern, Kirchen, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen des auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene, Betrieben und Wirtschaftsorganisationen

    e) die Förderung der Traditionspflege wie z.B. Kontakten zwischen der Schule und ehemaligen Schülerinnen und Schülern

    f) die Unterstützung von Betreuungs-, Freizeit- und außerschulischen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche in Altingen

  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet.

  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die gesamte Satzung als .pdf-Datei

Kurze PowerPoint-Präsentation des Fördervereins als .pdf-Datei