Verstößt jemand gegen bestehendes Recht, z.B. durch Verlassen des Schulgeländes, Alkohol- bzw. Zigarettenkonsum oder Sachbeschädigung, hat er je nach Verstoß Sozialdienststunden abzuleisten. Er sucht sich eine erwachsene Person, die ihm die Erledigung seiner Aufgabe per Unterschrift bestätigt. So lernen die Schüler, verantwortlich mit ihrem Fehlverhalten umzugehen, indem sie für die Gemeinschaft eine Wiedergutmachung leisten.

Zuständigkeiten bei Konflikten als pdf-Datei